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AG Köln (212 C 124/98) | Datum: 15.09.1998
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 495 ZPO abgesehen Die Klage ist nicht begründet. Die Klägerin besitzt keinen Anspruch auf Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt sei, nachdem [...]